AGB
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1. Vertragsschluss
1.1.
Geltung der AGB: Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für alle Mitgliedsverträge mit der XTRAFIT GmbH (nachfolgend: XTRAFIT).
1.2.
Vertragsschluss: Ein Mitgliedsvertrag kann in einem XTRAFIT-Studio durch Unterschrift (Vertragsschluss im Studio), oder online über die XTRAFIT-Website oder über die XTRAFIT-App (Online-Vertragsschluss) abgeschlossen werden.
1.3.
Widerruf: Bei einem Online-Vertragsschluss steht dem Mitglied ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen zu, über das wie folgt belehrt wird:
- Widerrufsbelehrung -
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (XTRAFIT GmbH, Am Coloneum 2a, 50829 Köln; Tel. +49(0)221/98256062; E-Mail: service@xtrafit.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Sie können Ihr Widerrufsrecht auch online unter https://xtrafit.de/vertrag-widerrufen ausüben. Wenn Sie diese Online-Funktion nutzen, übermitteln wir Ihnen auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. durch eine E-Mail) unverzüglich eine Eingangsbestätigung mit Informationen zum Inhalt der Widerrufserklärung sowie dem Datum und der Uhrzeit ihres Eingangs.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Für den Widerruf können Sie das folgende Muster-Widerrufsformular verwenden; Sie können jedoch auch eine andere Form der Erklärung wählen.
Muster-Widerrufsformular
(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.)
– An XTRAFIT GmbH, Am Coloneum 2a, 50829 Köln; E-Mail: service@xtrafit.de:
– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
– Bestellt am (*)/erhalten am (*)
– Name des/der Verbraucher(s)
– Anschrift des/der Verbraucher(s)
– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)
– Datum
(*) Unzutreffendes streichen.
1.4.
Training unter 18 Jahren:
Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist der Abschluss einer Mitgliedschaft ausschließlich im Studio und nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter möglich. Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.
2. Nutzung der Studios
2.1.
Mitgliedsband: Das Mitglied erhält ein Mitgliedsband, das den Zutritt zu allen Studios während der Öffnungszeiten ermöglicht. Das Mitgliedsband wird gegen Zahlung einer einmaligen Anmeldegebühr in Höhe von 30 € eingerichtet. Ohne Mitgliedsband ist kein Zutritt zum Studio möglich.
2.2.
Hausordnung: In jedem Studio gilt die dort ausgehängte Hausordnung. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung des Studios, zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder sowie zum Verbot illegaler Substanzen. Im Fall eines Verstoßes behält sich XTRAFIT vor, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und zusätzlich Schadensersatz für die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin noch zu zahlenden Mitgliedsbeiträge geltend zu machen.
2.3.
Weisungsberechtigung: Das anwesende Personal ist berechtigt zur Aufrechterhaltung eines geordneten Studiobetriebes und insbesondere auch zur Einhaltung der Hausordnung Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Wird einer Weisung nicht Folge geleistet, kann durch das Personal ein Hausverbot ausgesprochen werden.
2.4.
Öffnungszeiten: Die Öffnungszeiten der Studios können sich je nach Standort unterscheiden und sind der jeweiligen Studio-Website (https://xtrafit.de/studio) zu entnehmen. XTRAFIT sichert eine Öffnung seiner Studios in der Zeit von 06:00 bis 24:00 Uhr zu. Eine darüber hinaus gehende Öffnung der Studios durch XTRAFIT erfolgt freiwillig. XTRAFIT ist in diesem Fall berechtigt, die Öffnungszeiten anzupassen, wobei die zugesicherten Öffnungszeiten nicht unterschritten werden dürfen. XTRAFIT wird das Mitglied innerhalb angemessener Frist im Voraus über die Anpassung der Öffnungszeiten informieren.
3. Pflichten des Mitglieds
3.1.
Verlust des Mitgliedsbands: Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Mitgliedsbands zu sorgen. Einen Verlust des Mitgliedsbands hat das Mitglied unverzüglich zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird die Funktion des Mitgliedsbands gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko einer missbräuchlichen Nutzung (z. B. durch Dritte) befreit.
3.2.
Gebühren bei Neuausstellung eines Mitgliedsbands: Für die Neuausstellung eines Mitgliedsbands bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 15 € fällig.
3.3.
Verbot der Weitergabe des Mitgliedsbands: Die Mitgliedschaft bei XTRAFIT ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, das Mitgliedsband ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht bewusst oder unbewusst Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes behält sich XTRAFIT vor, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und zusätzlich Schadensersatz für die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin noch zu zahlenden Mitgliedsbeiträge geltend zu machen.
3.4.
Mitgliedsdaten und Kommunikation: Das Mitglied teilt XTRAFIT bei Vertragsschluss eine aktuelle, gültige E-Mail-Adresse mit, über welche die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Rechtlich erhebliche Erklärungen von XTRAFIT, insbesondere Mahnungen, AGB-Änderungen und Informationen zu Studioschließungen, können elektronisch per E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse oder schriftlich per Post an die angegebene Anschrift gesendet werden. Jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) teilt das Mitglied XTRAFIT unverzüglich mit.
3.5.
Nutzung der Spinde: Die von XTRAFIT zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. XTRAFIT ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen und zu leeren; Gegenstände aus den Spinden werden von XTRAFIT längstens für vier Wochen aufbewahrt und danach entsorgt.
3.6.
Nutzung der Kundenparkplätze: In ausgewählten Studios stellt XTRAFIT Kundenparkplätze zur Verfügung. Diese dürfen vom Mitglied ausschließlich während der Anwesenheit im Studio und nach Maßgabe etwaiger weiterer vom jeweiligen Studio aufgestellter Nutzungsbedingungen genutzt werden. Bei einer Parkplatzbelegung außerhalb der Anwesenheit im Studio und/oder Verstoß gegen die weiteren Nutzungsbedingungen behält XTRAFIT sich das kostenpflichtige Abschleppen des PKWs und/oder die Erhebung von Vertragsstrafen (auch durch beauftragte Dienstleister) vor.
4. Mitgliedsbeiträge und Zahlung
4.1.
Monatliche Beiträge: Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat fällig und per Einzugsermächtigung abgebucht. Sofern die Mitgliedschaft nicht am Monatsersten beginnt, ist hiervon abweichend der anteilige Mitgliedsbeitrag des ersten Monats direkt bei Vertragsschluss fällig und nach Maßgabe von Ziffer 4.4. zu entrichten. Bleiben nach dem Lastschrifteinzug offene Beträge bestehen, insbesondere aufgrund einer Rücklastschrift, kann XTRAFIT am 15. des Monats einen weiteren Lastschrifteinzug veranlassen. Eine Zahlung der Mitgliedsbeiträge per Überweisung, insbesondere per Dauerauftrag, oder per Bargeld ist ausgeschlossen.
4.2.
Kosten bei Rücklastschrift: Das Mitglied ist verpflichtet, zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzuges für ausreichende Deckung seines Bankkontos zu sorgen. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet und hat das Mitglied dies zu vertreten, ist XTRAFIT berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten in Höhe von pauschal 10 € zu verlangen. Sollte darüber hinaus auch der zweite Einzug nicht möglich sein, werden erneut die Kosten in Höhe von pauschal 10 € fällig.
4.3.
Zahlungsverzug: Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von mindestens zwei Monatsbeiträgen hat XTRAFIT das Recht, das Vertragsverhältnis fristlos und außerordentlich zu kündigen. Für diesen Fall ist das Mitglied verpflichtet, als Schadensersatz die gesamten noch nicht gezahlten Mitgliedsbeiträge sowie die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin noch zu zahlenden Mitgliedsbeiträge zuzüglich Mahn- und Bearbeitungsgebühren zu zahlen. XTRAFIT behält sich zudem das Recht vor, dem Mitglied den Zutritt zum Studio zu verweigern, solange sich das Mitglied mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Zahlungsverzug befindet.
4.4.
Einmalige Beiträge: Einmalige Beiträge wie die Anmeldegebühr werden am Tag des Vertragsschlusses fällig. Bei einem Vertragsschluss im Studio muss der einmalige Beitrag per Girocard oder Kreditkarte vor Ort im Studio gezahlt werden. Bei einem Online-Vertragsschluss wird der einmalige Beitrag über die auf der XTRAFIT-Website oder in der XTRAFIT-App angebotenen Zahlungsmöglichkeiten gezahlt.
4.5.
Preisanpassungsrecht bei veränderten Marktbedingungen oder Beschaffungskosten: XTRAFIT ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag einmal im Kalenderjahr anzupassen, soweit dies aufgrund von erheblich veränderten Marktbedingungen oder erheblich veränderten Beschaffungskosten notwendig ist. XTRAFIT wird dem Mitglied eine solche Preisänderung mindestens vier Wochen im Voraus in Textform (§ 126b BGB) ankündigen und zugleich über bestehende Widerspruchsmöglichkeiten informieren. Macht das Mitglied von der Möglichkeit des Widerspruchs nicht innerhalb der eingeräumten Frist Gebrauch, tritt die Preisänderung zu dem von XTRAFIT angekündigten Datum in Kraft.
4.6.
Preisanpassungsrecht bei veränderter Umsatzsteuer: XTRAFIT ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. XTRAFIT wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Im Fall einer Reduzierung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ist XTRAFIT verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag entsprechend der vorstehenden Bestimmungen zu reduzieren.
4.7.
Zusätzliche Kosten: Zusätzliche Produkte und Leistungen in den Studios können nur bargeldlos über das Mitgliedsband gezahlt werden. Das hierfür erforderliche Guthaben kann im Studio per Girocard oder Kreditkarte oder über die XTRAFIT-App aufgeladen werden. Die Auszahlung eines Guthabens ist möglich, sobald die Mitgliedschaft beendet ist.
4.8.
Kontoänderungen: Eingereichte Kontoänderungen können nur bis 7 Tage vor Lastschrifteinzug berücksichtigt werden.
4.9.
Offene Posten: Offene Posten können nur unter Berücksichtigung einer Frist von 7 Tagen vor Lastschrifteinzug beglichen werden.
5. Laufzeit/Kündigung/Ruhezeit
5.1.
Vertragslaufzeit: Der Vertrag hat zunächst die beim Vertragsschluss vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Er kann vom Mitglied oder von XTRAFIT mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Das Mitglied und XTRAFIT sind dann berechtigt, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Das Mitglied kann die Kündigung z. B. unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber dem XTRAFIT Mitgliederservice auf dem Postweg an XTRAFIT GmbH, Am Coloneum 2a, 50829 Köln, oder per E-Mail an service@xtrafit.de erklären. Alternativ kann die Kündigung über die Kündigungsseite auf der XTRAFIT-Website (https://xtrafit.de/vertrag-beenden) durch Klick auf „Jetzt kündigen“ erfolgen.
5.2.
Ruhezeit: Das Mitglied hat die Möglichkeit, seinen Mitgliedsvertrag monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten ruhen zu lassen (max. 6 Monate pro Vertragsjahr). Die beabsichtigte Ruhezeit ist XTRAFIT mindestens 7 Tage vor dem Beginn der Ruhezeit in Textform bekanntzugeben. Für die Dauer der Ruhezeit ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann Leistungen von XTRAFIT nicht in Anspruch nehmen. In diesem Fall verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend um die Dauer der Ruhezeit. Ein Anspruch auf Ruhezeit besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder XTRAFIT zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt ist. Für die Ruhezeit verlangt XTRAFIT eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 €.
6. Haftung von XTRAFIT
6.1.
Haftung: XTRAFIT haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von XTRAFIT, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.
7. Schlussbestimmungen
7.1.
Verbraucherstreitbeilegung: XTRAFIT ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
7.2.
Änderungen dieser AGB: XTRAFIT ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, wenn für die Änderung ein wichtiger Grund besteht und die Änderung für beide Vertragsparteien zumutbar ist. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Änderung aufgrund von Rechtsprechungs- oder Gesetzesänderungen oder behördlichen Auflagen erforderlich ist, wenn die Änderung aufgrund einer für XTRAFIT bei Vertragsschluss nicht absehbaren vertraglichen Äquivalenzstörung in nicht unbedeutendem Maße notwendig ist oder wenn die Änderung aus technischen Gründen erforderlich ist. Hiervon ausgenommen sind wesentliche Vertragspflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. XTRAFIT wird dem Mitglied eine Änderung mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mitteilen und in dieser Mitteilung darauf hinweisen, dass die Änderung bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam wird. Den Widerspruch gegen eine Änderung kann das Mitglied innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform erklären.
7.3.
Aufrechnungsverbote: Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen XTRAFIT aufrechnen.
7.4.
Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrags sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.