AGB

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Allgemeine Vertragsbedingungen der XTRAFIT GmbH und Zweite XTRAFIT GmbH

Allgemeine Vertragsbedingungen der XTRAFIT GmbH und Zweite XTRAFIT GmbH

Allgemeine Vertragsbedingungen der XTRAFIT GmbH und Zweite XTRAFIT GmbH

Allgemeine Vertragsbedingungen der XTRAFIT GmbH und Zweite XTRAFIT GmbH

Allgemeine Vertragsbedingungen der XTRAFIT GmbH und Zweite XTRAFIT GmbH

1. Vertragsschluss

1.1.

Geltung der AGB: Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der XTRAFIT GmbH und Zweite XTRAFIT GmbH (nachfolgend: XTRAFIT) mit ihren Mitgliedern.

1.2.

Vertragsschluss im Studio: Beim Vertragsschluss im Studio kommt der Mitgliedsvertrag durch Unterzeichnung durch das Mitglied zustande (= Vertragsschluss).

1.3.

Online-Vertragsschluss: Beim Vertragsschluss über die XTRAFIT-Webseite oder die XTRAFIT-App kommt der Mitgliedsvertrag durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtige Mitgliedschaft abschließen“ durch das Mitglied zustande (= Vertragsschluss).

1.4.

Widerruf: Dem Mitglied steht bei einem Online-Vertragsschluss ein Widerrufsrecht nach den gesetzlichen Bestimmungen zu; hierüber wird das Mitglied bei Vertragsschluss gesondert belehrt. Bei einem Vertragsschluss im Studio räumt XTRAFIT dem Mitglied freiwillig das Recht ein, die Mitgliedschaft innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Datum des Vertragsschlusses ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft in Textform gegenüber XTRAFIT zu widerrufen. XTRAFIT kann die Mitgliedschaft bei Vorliegen eines sachlich gerechtfertigten Grundes innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Datum des Vertragsschlusses in Textform gegenüber dem Mitglied widerrufen; ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt vor, wenn das Mitglied zuvor schon einmal Mitglied von XTRAFIT war und XTRAFIT die Mitgliedschaft wegen Zahlungsverzugs oder wegen einer anderen Vertragsverletzung gekündigt hat.

1.5.

Training unter 18 Jahren: Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist der Abschluss einer Mitgliedschaft ausschließlich im Studio und nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreter möglich. Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.

1.6.

Starterpaket: XTRAFIT kann bei Vertragsbeginn dem Mitglied ein sogenanntes Starterpaket als kostenloses Willkommensgeschenk überlassen, welches beispielsweise eine Tasche, ein Handtuch oder eine Trinkflasche von XTRAFIT enthalten kann. Bei der Überlassung des Starterpakets handelt es sich um eine freiwillige Zugabe zur Anmeldung, auf die kein Anspruch besteht. XTRAFIT behält sich das Recht vor, den Inhalt des Starterpakets jederzeit zu ändern oder zukünftig keine Starterpakete mehr auszugeben und übernimmt keine Gewährleistung für die im Starterpaket enthaltenen Gegenstände.

2. Nutzung der Studios

2.1

Mitgliedsband: Das Mitglied erhält ein Mitgliedsband, das den Zutritt zu allen Studios während der Öffnungszeiten ermöglicht. Das Mitgliedsband wird gegen Zahlung einer einmaligen Anmeldegebühr in Höhe von 30 € eingerichtet. Ohne Mitnahme des Mitgliedsbands ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.

2.2.

Hausordnung: XTRAFIT ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio auszuhängen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung des Studios, zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder sowie zum Verbot illegaler Substanzen. Im Fall eines Verstoßes behält sich XTRAFIT vor, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und zusätzlich Schadensersatz für die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin noch zu zahlenden Mitgliedsbeiträge geltend zu machen.

2.3.

Weisungsberechtigung: Das anwesende Personal ist berechtigt zur Aufrechterhaltung eines geordneten Studiobetriebes und insbesondere auch zur Einhaltung der Hausordnung Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Wird einer Weisung nicht Folge geleistet, kann durch das Personal ein Hausverbot ausgesprochen werden.

2.4.

Öffnungszeiten: Die Öffnungszeiten der Studios können sich je nach Standort unterscheiden und sind der jeweiligen Studio-Website (https://xtrafit.de/studio) zu entnehmen. XTRAFIT sichert eine Öffnung seiner Studios in der Zeit von 06:00 Uhr bis 24:00 Uhr zu. Eine darüber hinaus gehende Öffnung der Studios durch XTRAFIT erfolgt freiwillig. XTRAFIT ist in diesem Fall berechtigt, die Öffnungszeiten anzupassen, wobei die zugesicherten Öffnungszeiten nicht unterschritten werden dürfen. XTRAFIT wird das Mitglied innerhalb angemessener Frist im Voraus über die Anpassung der Öffnungszeiten informieren.


3. Pflichten des Mitglieds

3.1.

Verlust des Mitgliedsbands: Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Mitgliedsbands zu sorgen. Einen Verlust des Mitgliedsbands hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird die Funktion des Mitgliedsbands gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit.

3.2.

Gebühren bei Neuausstellung eine Mitgliedsbands: Für die Neuausstellung eines Mitgliedsbands bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 15 € fällig.

3.3.

Verbot der Weitergabe des Mitgliedsbands: Die Mitgliedschaft bei XTRAFIT ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, das Mitgliedsband ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht bewusst oder unbewusst Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes behält sich XTRAFIT vor, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und zusätzlich Schadenersatz für die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin noch zu zahlenden Mitgliedsbeiträge geltend zu machen.

3.4.

Änderungen von Mitgliedsdaten: Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) XTRAFIT unverzüglich mitzuteilen.

3.5.

Nutzung der Spinde: Die von XTRAFIT zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. XTRAFIT ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen und zu leeren;Gegenstände aus den Spinden werden von XTRAFIT längstens für vier Wochen aufbewahrt und danach entsorgt.

3.6.

Nutzung der Kundenparkplätze: In ausgewählten Studios stellt XTRAFIT Kundenparkplätze zur Verfügung. Diese dürfen vom Mitglied ausschließlich während der Anwesenheit im Studio und nach Maßgabe etwaiger weiterer vom jeweiligen Studio aufgestellter Nutzungsbedingungen genutzt werden. Bei einer Parkplatzbelegung außerhalb der Anwesenheit im Studio und/oder Verstoß gegen die weiteren Nutzungsbedingungen behält XTRAFIT sich das kostenpflichtige Abschleppen des PKWs und/oder die Erhebung von Vertragsstrafen (auch durch beauftragte Dienstleister) vor.

4. Mitgliedsbeiträge und Zahlung

4.1.

Monatliche Beiträge: Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig und per Einzugsermächtigung abgebucht. Sofern die Mitgliedschaft nicht am Monatsersten beginnt, ist hiervon abweichend der anteilige Mitgliedsbeitrag des ersten Monats direkt bei Vertragsschluss fällig und nach Maßgabe von Ziffer 4.2. zu entrichten. Sollten im Anschluss an den Lastschrifteinzug offene Posten (z. B. Rücklastschriften) vorhanden sein, behält XTRAFIT sich das Recht vor, einen zweiten Einzug zum 15. des Monats in Auftrag zu geben. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge per Dauerauftrag, Überweisung oder Bargeld ist nicht möglich.

4.2.

Einmalige Beiträge: Einmalige Beiträge wie die Anmeldegebühr gemäß Ziffer 2.1. werden am Tag des Vertragsschlusses fällig. Bei einem Vertragsschluss im Studio muss der einmalige Beitrag per EC-/Kreditkarte vor Ort im Studio gezahlt werden. Bei einem Online-Vertragsschluss wird der einmalige Beitrag über die auf der XTRAFIT-Website angebotenen Zahlungsmöglichkeiten gezahlt.

4.3.

Preisanpassungsrecht bei veränderten Marktbedingungen oder Beschaffungskosten: XTRAFIT ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag einmal im Kalenderjahr anzupassen, soweit dies aufgrund von erheblich veränderten Marktbedingungen oder erheblich veränderten Beschaffungskosten notwendig ist. XTRAFIT wird dem Mitglied eine solche Preisänderung mindestens vier Wochen im Voraus in Textform (§ 126b BGB) ankündigen und zugleich über bestehende Widerspruchsmöglichkeiten informieren. Macht das Mitglied von der Möglichkeit des Widerspruchs nicht innerhalb der eingeräumten Frist Gebrauch, tritt die Preisänderung zu dem von XTRAFIT angekündigten Datum in Kraft.

4.4.

Preisanpassungsrecht bei veränderten Marktbedingungen oder Beschaffungskosten: XTRAFIT ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag einmal im Kalenderjahr anzupassen, soweit dies aufgrund von erheblich veränderten Marktbedingungen oder erheblich veränderten Beschaffungskosten notwendig ist. XTRAFIT wird dem Mitglied eine solche Preisänderung mindestens vier Wochen im Voraus in Textform (§ 126b BGB) ankündigen und zugleich über bestehende Widerspruchsmöglichkeiten informieren. Macht das Mitglied von der Möglichkeit des Widerspruchs nicht innerhalb der eingeräumten Frist Gebrauch, tritt die Preisänderung zu dem von XTRAFIT angekündigten Datum in Kraft.

4.5.

Kosten bei Rückbuchung: Das Mitglied ist verpflichtet, zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzuges durch XTRAFIT für ausreichende Deckung seines Bankkontos zu sorgen. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet und hat das Mitglied dies zu vertreten, ist XTRAFIT berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten in Höhe von pauschal 10 € zu verlangen. Sollte darüber hinaus auch der zweite Einzug nicht möglich sein, werden erneut die Kosten in Höhe von pauschal 10 € fällig.

4.6.

Zusätzliche Kosten: Zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen in unseren Studios können nur bargeldlos über das Mitgliedsband gezahlt werden. Zu diesem Zweck kann das Mitglied im Studio per EC-/Kreditkarte oder über die XTRAFIT-App Guthaben auf sein Mitgliedsband aufladen. Die Auszahlung eines Guthabens ist möglich, sobald die Mitgliedschaft beendet ist.

4.7.

Zahlungsverzug: Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von mindestens zwei Monatsbeiträgen hat XTRAFIT das Recht, das Vertragsverhältnis fristlos und außerordentlich zu kündigen. Für diesen Fall ist das Mitglied verpflichtet, als Schadensersatz die gesamten noch nicht gezahlten Mitgliedsbeiträge sowie die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin noch zu zahlenden Mitgliedsbeiträge zuzüglich Mahn- und Bearbeitungsgebühren zu zahlen. XTRAFIT behält sich zudem das Recht vor, dem Mitglied den Zutritt zum Studio zu verweigern, solange sich das Mitglied mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Zahlungsverzug befindet.

4.8.

Verzugskosten: XTRAFIT behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

4.9.

Kontoänderungen: Eingereichte Kontoänderungen können nur bis 7 Tage vor Einzug berücksichtigt werden.

4.10.

Offene Posten: Offene Posten können nur unter Berücksichtigung einer Frist von 7 Tagen vor Einzug beglichen werden.

5. Laufzeit/Ruhezeit/Kündigung

5.1.

Vertragslaufzeit: Der Vertrag hat zunächst die beim Vertragsschluss vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Er kann vom Mitglied oder XTRAFIT mit einer Frist von einem Monat zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Erfolgt keine Kündigung, verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit. Das Mitglied und XTRAFIT sind dann berechtigt, den Vertrag jederzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Vom Mitglied kann sie z. B. gegenüber dem XTRAFIT Mitgliederservice, Postfach 32 01 35, 50795 Köln, oder per E-Mail an service@xtrafit.de erklärt werden oder auch über die Kündigungsseite auf der XTRAFIT-Webseite (www.xtrafit.de/kuendigung) durch Klick auf den Button „Jetzt Vertrag kündigen“ erfolgen. In der Kündigungserklärung sind vom Mitglied Vorname und Name sowie Mitgliedsnummer oder Geburtsdatum mit anzugeben.

5.2.

Ruhezeit: Das Mitglied hat die Möglichkeit, seinen Mitgliedsvertrag monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten ruhen zu lassen (max. 6 Monate pro Vertragsjahr). Die beabsichtigte Ruhezeit ist XTRAFIT mindestens 7 Tage vor dem Beginn der Ruhezeit in Textform (§ 126b BGB) bekanntzugeben. Für die Dauer der Ruhezeit ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann Leistungen von XTRAFIT nicht in Anspruch nehmen. In diesem Fall verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend um die Dauer der Ruhezeit. Ein Anspruch auf Ruhezeit besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder XTRAFIT zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrags berechtigt ist. Für die Ruhezeit verlangt XTRAFIT eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 €.

5.3.

Kündigung bei Umzug: Bei einem Wohnortwechsel steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, sofern die Distanz (Fahrtstrecke) zwischen dem neuen Wohnort und dem nächstgelegenen XTRAFIT-Studio mehr als 20 km beträgt. Das Sonderkündigungsrecht kann mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden.

6. Kommunikation

6.1.

E-Mail-Adresse: Das Mitglied teilt XTRAFIT bei Vertragsschluss eine aktuelle, gültige E-Mail-Adresse mit, über welche die Kommunikation mit dem Mitglied erfolgen kann. Das Mitglied erklärt sich damit einverstanden, dass rechtlich erhebliche Erklärungen von XTRAFIT (z. B. Mahnungen, AGB-Änderungen, Informationen zu Studioschließungen) entweder elektronisch per E-Mail an die vom Mitglied angegebene E-Mail-Adresse oder schriftlich per Post an die vom Mitglied angegebene Anschrift gesendet werden können.

6.2.

XTRAFIT-App: XTRAFIT betreibt eine XTRAFIT-App, in der das Mitglied einen Account erstellen, seine Vertragsdaten verwalten sowie Online-Angebote (z. B. Trainingspläne, Online-Kurse) nutzen kann.

7. Haftung von XTRAFIT

XTRAFIT haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von XTRAFIT, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf.

8. Schlussbestimmungen

8.1.

Verbraucherstreitbeilegung: XTRAFIT ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission ist verfügbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr.

8.2.

Änderungen dieser AGB: XTRAFIT ist berechtigt, diese Allgemeinen Vertragsbedingungen mit Wirkung für die Zukunft zu ändern, wenn für die Änderung ein wichtiger Grund besteht und die Änderung für beide Vertragsparteien zumutbar sind. Ein solcher wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn die Änderung aufgrund von Rechtsprechungs- oder Gesetzesänderungen oder behördlichen Auflagen erforderlich ist, wenn die Änderung aufgrund einer für XTRAFIT bei Vertragsschluss nicht absehbaren vertraglichen Äquivalenzstörung in nicht unbedeutendem Maße notwendig ist oder wenn die Änderung aus technischen Gründen erforderlich ist. Hiervon ausgenommen sind wesentliche Vertragspflichten, die eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die Vertragsparteien regelmäßig vertrauen dürfen. XTRAFIT wird dem Mitglied eine Änderung mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mitteilen und in dieser Mitteilung darauf hinweisen, dass die Änderung bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam wird. Den Widerspruch gegen eine Änderung kann das Mitglied innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (§ 126b BGB) erklären.

8.3.

Aufrechnungsverbote: Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen XTRAFIT aufrechnen.

8.4.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrags sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.