AGB

Gültig bis 28.02.2022

Allgemeine Vertragsbedingungen der XTRAFIT GmbH und Zweite XTRAFIT GmbH (Stand: 01.10.2021)

Allgemeine Vertragsbedingungen der XTRAFIT GmbH und Zweite XTRAFIT GmbH (Stand: 01.10.2021)

Allgemeine Vertragsbedingungen der XTRAFIT GmbH und Zweite XTRAFIT GmbH (Stand: 01.10.2021)

Allgemeine Vertragsbedingungen der XTRAFIT GmbH und Zweite XTRAFIT GmbH (Stand: 01.10.2021)

Allgemeine Vertragsbedingungen der XTRAFIT GmbH und Zweite XTRAFIT GmbH (Stand: 01.10.2021)

1. Vertragsschluss

1.1.

Geltung der AGB: Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge der XTRAFIT GmbH und Zweite XTRAFIT GmbH (nachfolgend: XTRAFIT) mit ihren Mitgliedern, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde.

1.2.

Vertragsschluss im Studio: Das Mitglied kann den Mitgliedsvertrag im Studio abschließen. Der Mitgliedsvertrag kommt dabei durch Unterzeichnung durch das Mitglied zustande (= Vertragsschluss).

1.3.

Online-Vertragsschluss: Das Mitglied kann den Mitgliedsvertrag auch online über die XTRAFIT-Website abschließen. Dabei gibt das Mitglied durch Anklicken der Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ zunächst ein bindendes Angebot zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages mit XTRAFIT ab. Die Annahme des Angebots (= Vertragsschluss) erfolgt, wenn XTRAFIT die Mitgliedschaft per E-Mail an das Mitglied bestätigt. Beim OnlineVertragsschluss steht dem Mitglied ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, das ausgeübt werden kann nach Maßgabe der folgenden

- WIDERRUFSBELEHRUNG -

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (XTRAFIT GmbH / Zweite XTRAFIT GmbH, Am Coloneum 2a, 50829 Köln, Hotline +49 (0)221/98256062, E-Mail: service@xtrafit.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.


Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

- ENDE DER WIDERRUFSBELEHRUNG -

Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) – An XTRAFIT GmbH / Zweite XTRAFIT GmbH, Am Coloneum 2a, 50829 Köln, E-Mail: service@xtrafit.de:


– Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

– Bestellt am (*)/erhalten am (*)

– Name des/der Verbraucher(s) – Anschrift des/der Verbraucher(s)

– Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

– Datum _______ (*) Unzutreffendes streichen.

1.4.

Jugendliche: Für Jugendliche vor Vollendung des 18. Lebensjahres ist eine Mitgliedschaft nur mit Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich. Personen vor Vollendung des 15. Lebensjahres können nicht Mitglied werden.

2. Nutzung der Studios

2.1

Zutritt nur mit Mitgliedsband: Das Mitglied erhält ein Mitgliedsband, das den Zutritt zu allen Studios während der Öffnungszeiten ermöglicht. Ohne Mitnahme des Mitgliedsbandes ist der Zutritt in das Studio nicht möglich.

2.2.

Hausordnung: XTRAFIT ist berechtigt, eine für die Mitglieder verbindliche Hausordnung für das jeweilige Studio aufzustellen. Die Hausordnung enthält insbesondere Regelungen zur zulässigen Nutzung der Geräte/des Studios und zur Wahrung der Rechte anderer Mitglieder. Im Fall eines Verstoßes behält sich XTRAFIT vor, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und zusätzlich Schadenersatz für die bis zum nächsten ordentlichen Kündigungstermin noch zu zahlenden Mitgliedsbeiträge geltend zu machen.

2.3.

Weisungsberechtigung: Das anwesende Personal ist berechtigt, soweit dies zur Aufrechterhaltung eines geordneten Betriebes des Studios, der Ordnung und Sicherheit oder Einhaltung der Hausordnung nötig ist, Weisungen zu erteilen. Diesen Weisungen ist Folge zu leisten. Wird der Weisung nicht Folge geleistet, kann durch das Personal ein Hausverbot ausgesprochen werden. Darüber hinaus behält sich XTRAFIT vor, je nach Schwere des Verstoßes auch den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.

3. Pflichten des Mitglieds

3.1.

Umgang mit dem Mitgliedsband: Das Mitglied ist verpflichtet, für die sichere Verwahrung des Mitgliedsbandes zu sorgen. Einen Verlust des Mitgliedsbandes hat das Mitglied unverzüglich in einem Studio zu melden. Nach Meldung des Verlusts wird die Funktion des Mitgliedsbandes gesperrt und ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied vom Risiko ihrer missbräuchlichen Verwendung (z. B. durch Dritte) befreit. Die Einzelheiten der Verfahrensweise legt XTRAFIT fest.

3.2.

Gebühren bei Neuausstellung eine Mitgliedsbandes: Für die Neuausstellung eines Mitgliedsbandes bei schuldhaftem Verlust oder Beschädigung wird eine Gebühr in Höhe von 15 € fällig. Weist das Mitglied im Falle der Neuausstellung nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

3.3.

Verbot der Weitergabe des Mitgliedsbandes: Die Mitgliedschaft bei XTRAFIT ist persönlich und kann nicht übertragen werden. Das Mitglied ist daher verpflichtet, das Mitgliedsband ausschließlich persönlich zu verwenden und nicht Dritten zu überlassen. Im Fall eines Verstoßes behält sich XTRAFIT vor, den Mitgliedsvertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen und zusätzlich Schadenersatz geltend zu machen.

3.4.

Änderungen von Mitgliedsdaten: Das Mitglied ist verpflichtet, jede Änderung vertragsrelevanter Daten (Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung etc.) XTRAFIT unverzüglich mitzuteilen. Kosten, die XTRAFIT dadurch entstehen, dass das Mitglied die Änderung der Daten nicht unverzüglich mitteilt, hat das Mitglied zu tragen.

3.5.

Nutzung der Spinde: Die von XTRAFIT zur Verfügung gestellten verschließbaren Spinde dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio genutzt werden. XTRAFIT ist berechtigt, darüber hinaus verwendete Spinde zu öffnen.

3.6.

Nutzung der Kundenparkplätze: In einigen seiner Studios stellt XTRAFIT Kundenparkplätze zur Verfügung. Diese dürfen vom Mitglied ausschließlich während seiner Anwesenheit im Studio und nach Maßgabe etwaiger weiterer vom jeweiligen Studio aufgestellter Nutzungsbedingungen genutzt werden. Bei einer Parkplatzbelegung außerhalb der Anwesenheit im Studio und/oder Verstoß gegen die weiteren Nutzungsbedingungen behält XTRAFIT sich das kostenpflichtige Abschleppen des PKW vor. Ein Anspruch des Mitglieds auf Zurverfügungstellung eines Parkplatzes besteht nicht.

4. Fälligkeiten der Mitgliedsbeiträge/Folgen bei Zahlungsverzug

4.1.

Fälligkeit der monatlichen Beiträge: Die monatlichen Mitgliedsbeiträge werden jeweils im Voraus am Monatsersten für den jeweiligen Kalendermonat (Teilleistungszeitraum) fällig und per Einzugsermächtigung abgebucht, soweit vertraglich nichts anders vereinbart ist. Sollten im Anschluss offene Posten (z. B. Rücklastschriften) vorhanden sein, behält XTRAFIT sich das Recht vor, einen zweiten Einzug zum 15. des Monats in Auftrag zu geben. Die Zahlung der Mitgliedsbeiträge per Dauerauftrag oder Überweisung ist nicht möglich.

4.2.

Einmalige Beiträge: Soweit bei Vertragsschluss ein einmaliger Beitrag vereinbart wird, wird dieser am Tag des Vertragsschlusses fällig. Bei einem Vertragsschluss im Studio muss der einmalige Beitrag per EC- /Kreditkarte vor Ort im Studio gezahlt werden. Bei einem Online-Vertragsschluss wird der einmalige Beitrag über die auf der XTRAFIT-Website angebotenen Zahlungsmöglichkeiten gezahlt.

4.3.

Preisanpassungsrecht: XTRAFIT ist berechtigt, den Mitgliedsbeitrag zu erhöhen, wenn sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz erhöht, wobei sich die Erhöhung des Mitgliedsbeitrags auf den erhöhten Umsatzsteuersatz beschränkt. XTRAFIT wird das Preiserhöhungsrecht durch Erklärung in Textform (§ 126b BGB) ausüben. Die Preiserhöhung wird ab dem auf den Zugang der Erklärung folgenden Monatsersten wirksam. Im Fall einer Reduzierung des gesetzlichen Umsatzsteuersatzes ist XTRAFIT verpflichtet, den Mitgliedsbeitrag entsprechend der vorstehenden Bestimmungen zu reduzieren.

4.4.

Kosten bei Rückbuchung: Das Mitglied ist verpflichtet, dass zum Zeitpunkt des Einzuges für ausreichende Deckung seines Girokontos gesorgt ist. Wird eine Lastschrift nicht eingelöst oder wegen Widerspruchs zurückbelastet und hat das Mitglied dies zu vertreten, ist XTRAFIT berechtigt, vom Einzugsverfahren zurückzutreten und/oder Ersatz der durch die Nichteinlösung bzw. Rückbelastung entstehenden Kosten in Höhe von pauschal 10 € zu verlangen. Sollte darüber hinaus auch der zweite Einzug nicht möglich sein, werden erneut die Kosten in Höhe von pauschal 10 € fällig. Weist das Mitglied nach, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, schuldet das Mitglied lediglich den nachgewiesenen Betrag.

4.5.

Zusätzliche Kosten: Im Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von zusätzlich angebotenen Produkten und Leistungen nicht enthalten. Solche zusätzlichen Leistungen werden gesondert berechnet. XTRAFIT kann die Zahlungsmöglichkeiten für zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen im Einzelfall festlegen. Zusätzlich angebotene Produkte und Leistungen in unseren Studios können nur bargeldlos über das Mitgliedsband gezahlt werden. Zu diesem Zweck kann das Mitglied Guthaben auf sein Mitgliedsband aufladen. Die Auszahlung eines Guthabens ist nicht möglich. Dies gilt auch nach Beendigung der Mitgliedschaft.

4.6.

Zahlungsverzug: Für den Fall der nicht fristgerechten Zahlung von mindestens 2 Monatsbeiträgen hat XTRAFIT das Recht, das Vertragsverhältnis fristlos und außerordentlich zu kündigen. Für diesen Fall ist das Mitglied verpflichtet, als Schadenersatz die gesamten Beiträge zuzüglich Mahn- und Bearbeitungsgebühren bis zum Ablauf der fest vereinbarten Vertragslaufzeit zu zahlen. Dieser Schadensersatzanspruch wird unmittelbar nach Kündigung zur Zahlung fällig. Dem Mitglied bleibt der Nachweis unbenommen, dass XTRAFIT ein Schaden überhaupt nicht oder wesentlich niedriger als der pauschalisierte Schaden entstanden sei. XTRAFIT behält sich zudem das Recht vor, dem Mitglied den Zutritt zum Studio zu verweigern, solange sich das Mitglied mit der Zahlung von Mitgliedsbeiträgen in Zahlungsverzug befindet.

4.7.

Verzugskosten: XTRAFIT behält sich das Recht vor, dem Mitglied Verzugskosten in Rechnung zu stellen. Hierunter fallen auch die Kosten einer zweckentsprechenden Rechtsverfolgung.

4.8.

Kontoänderungen/Offene Posten: Eingereichte Kontoänderungen können nur bis 7 Tage vor Einzug berücksichtigt werden. Offene Posten können nur unter Berücksichtigung einer Frist von 7 Tagen vor Einzug beglichen werden.

  1. Laufzeit/Stilllegung/Kündigung/Wochenticket

5.1.

Erstlaufzeit/Verlängerung: Der Vertrag hat zunächst die beim Vertragsschluss vereinbarte Mindestvertragslaufzeit. Wenn der Mitgliedsvertrag nicht unter Berücksichtigung der auf dem Vertragsdeckblatt vereinbarten Kündigungsfrist vor Ende der Mindestvertragslaufzeit bzw. verlängerten Vertragslaufzeit vom Mitglied oder XTRAFIT zum jeweiligen Vertragsende gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um die auf dem Vertragsdeckblatt angegebene Laufzeit. Die Kündigung bedarf der Textform (§ 126b BGB). Vom Mitglied kann sie z. B. unter Angabe der Mitgliedsnummer gegenüber dem XTRAFIT Mitgliederservice, Postfach 32 01 35, 50795 Köln, oder per E-Mail an die offizielle E-Mail-Adresse: service@xtrafit.de erklärt werden.

5.2.

Stilllegung des Vertrages: Das Mitglied hat die Möglichkeit, seinen Mitgliedsvertrag monatsweise vom Monatsersten bis zum Monatsletzten stillzulegen (max. 6 Monate). Bei einer Vertragsverlängerung von 6 Monaten beträgt die max. Ruhezeit 3 Monate. Die beabsichtigte Stilllegung ist XTRAFIT mindestens 7 Tage vor dem Beginn der Stilllegung in Textform (§ 126b BGB) bekanntzugeben. Für die Dauer der Stilllegung ist das Mitglied von der Zahlung des Mitgliedsbeitrags befreit und kann Leistungen von XTRAFIT nicht in Anspruch nehmen. In diesem Falle verlängert sich die Mitgliedschaft entsprechend. Ein Anspruch auf Stilllegung besteht nicht, wenn der Vertrag bereits gekündigt ist oder XTRAFIT zu einer außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt ist. Für die Stilllegung verlangt XTRAFIT eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 €.

5.3.

Kündigung bei Umzug: Bei Umzug in eine andere Stadt/Gemeinde steht dem Mitglied ein Sonderkündigungsrecht zu, das mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gegen Vorlage einer Anmeldebestätigung der jeweiligen Stadt/Gemeinde ausgeübt werden kann. Dies gilt jedoch nur bei einem Wohnortswechsel größer als 20 km von einem XTRAFIT-Standort.

5.4.

Wochenticket: Der Erwerb eines Wochentickets gestattet dem Mitglied die volle Nutzung aller XTRAFITStudios für die vereinbarte Laufzeit. Die Laufzeit bezieht sich dabei stets auf aufeinanderfolgende Tage und beginnt automatisch ab dem Kaufdatum (einschließlich). Das Mitglied muss sich bei jedem Besuch mit der Mitgliedskarte im Studio einchecken. Sollte das Mitglied seine Mitgliedskarte verlieren, möchte das Angebot aber weiterhin nutzen, so muss eine neue Karte für 15 € erworben werden. Nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit endet das Wochenticket automatisch. Die Karte ist nicht auf Dritte übertragbar. Eine Rückerstattung der Kosten ist nicht möglich.

6. Haftung von XTRAFIT

XTRAFIT haftet grundsätzlich nicht für Schäden des Mitglieds. Dies gilt nicht für eine Haftung wegen Verstoßes gegen eine wesentliche Vertragspflicht und für eine Haftung wegen Schäden des Mitglieds aus einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie ebenfalls nicht für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von XTRAFIT, deren gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf. Als wesentliche Vertragspflicht von XTRAFIT zählt insbesondere, aber nicht ausschließlich die Bereitstellung der Studios während der Öffnungszeiten.

7. Datenschutz

XTRAFIT erhebt, speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Mitglieds, soweit dies der Zweckbestimmung des Mitgliedsvertrages dient oder zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Die einschlägigen Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) werden eingehalten. Ausführliche Informationen zum Thema Datenschutz entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung unter www.xtrafit.de/datenschutz.

8. Schlussbestimmungen

8.1.

Verbraucherstreitbeilegung: XTRAFIT ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

8.2.

Änderungen dieser AGB: XTRAFIT ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit Ausnahme der wesentlichen Vertragspflichten mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. XTRAFIT wird dem Mitglied eine Änderung mindestens vier Wochen vor deren Inkrafttreten in Textform mitteilen und in dieser Mitteilung darauf hinweisen, dass die Änderung bei Ausbleiben eines Widerspruchs wirksam wird. Den Widerspruch gegen eine Änderung kann das Mitglied innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang der Änderungsmitteilung in Textform (§ 126b BGB) erklären.

8.3.

Aufrechnungsverbote: Das Mitglied darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen XTRAFIT aufrechnen.

8.4.

Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so lässt dies die Wirksamkeit des Vertrages sowie dessen übrige Bestimmungen unberührt.